AGB

Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen an. Sie können die AGB speichern und/oder ausdrucken (PDF am Seitenende).


Auftragserteilung und Vertragsabschluss

Aufträge an den Auftragnehmer werden schriftlich erteilt. Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich angenommen hat oder der Auftragnehmer den Eingang des zu korrigierenden Textes schriftlich bestätigt hat. Die Schriftform im Sinne dieser AGB schließt ausdrücklich die Übermittlung per E-Mail ein.


Leistungsumfang

Der Auftragnehmer bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Korrektorat: Überprüfung von Texten auf korrekte Schreibung, Zeichensetzung und Grammatik
  • Lektorat: zusätzliche Optimierung der Verständlichkeit der Aussagen und des Stils
  • Verfassen von Texten
  • Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche und vice versa

Die optische Gestaltung des korrigierten/lektorierten/übersetzten Textes (Layout) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer bietet bei Korrektoraten, Lektoraten und Übersetzungen nicht die Erstellung druck-/abgabefertiger Manuskripte an, sofern dies nicht gesondert und explizit vereinbart worden ist.


Leistungsziel

Die Leistungen des Auftragnehmers zielen bei Korrektoraten auf die größtmögliche Reduktion aller Fehler im eingereichten Text. Im Falle eines Lektorats erteilt der Auftragnehmer zusätzlich Vorschläge zur Optimierung der Verständlichkeit der Aussagen und des Stils. Korrekturen und Vorschläge werden vom Auftragnehmer für den Auftraggeber nachvollziehbar erstellt und kenntlich gemacht. Bei Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche und vice versa erstellt der Auftragnehmer auf Grundlage der eingereichten Vorlage einen sprachlich korrekten und stilistisch anspruchsvollen Text in deutscher respektive englischer Sprache. Für Rücksprachen und Beratungen steht der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Verfügung.


Form der erbrachten Leistung

Korrektorate und Lektorate werden in der Regel in digitaler Form ausgeführt (doc, docX, odt, PPP, PDF). Korrekturen werden in doc/docX/odt-Dateien hervorgehoben vorgenommen („Änderungen verfolgen“). Vorschläge zur Optimierung der Verständlichkeit der Aussagen und des Stils werden gleichfalls kenntlich gemacht. Auf Wunsch des Auftragnehmers bearbeitet der Auftraggeber auch ausgedruckt eingereichte Texte und führt Korrekturen und Vorschläge handschriftlich aus. In jedem Fall obliegt es dem Kunden, Korrekturen und Vorschläge anzunehmen oder zu verwerfen. Die Vereinbarung einer „stillschweigenden“ Korrektur ohne Hervorhebung der Eingriffe des Auftragnehmers ist möglich.


Fristen für die Leistungserbringung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Lieferung des korrigierten/lektorierten/übersetzten Textes innerhalb der mit dem Auftraggeber vereinbarten Frist. Voraussetzung für die Fristeinhaltung seitens des Auftragnehmers ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher Unterlagen in demjenigen Umfang, der vom Auftraggeber bei der Auftragserteilung angegeben worden ist. Die Nichterfüllung dieser Voraussetzung kann eine Verlängerung der Lieferfrist bedingen. Eine Nichteinhaltung der Lieferfrist aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht selbst zu vertreten hat, berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Ein Lieferdatum als maßgeblicher Bestandteil des Auftrags („Deadline“) muss zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Vorhinein ausdrücklich vereinbart werden. In diesem Fall ist der Auftraggeber nicht zur Abnahme und Vergütung von Leistungen verpflichtet, die erst nach dem vereinbarten Lieferdatum erbracht werden. Die Lieferung erfolgt bei nicht anderweitiger Vereinbarung entsprechend der Versandart, in welcher der Text beim Auftragnehmer eingegangen ist. Der Auftraggeber trägt die Risiken der Lieferung (Verlust, Gefährdung der Vertraulichkeit bei der elektronischen Datenübertragung, Infektion mit Viren oder Schädlingsprogrammen).


Nichterbringung oder Verzögerung der Leistung durch höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt unterrichtet der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Das Eintreten unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die vereinbarungsgemäße Leistungserbringung seitens des Auftragnehmers unmöglich machen, gilt als höhere Gewalt. Höhere Gewalt berechtigt sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber zum Vertragsrücktritt. Zum Zeitpunkt des Eintretens höherer Gewalt bereits erbrachte Leistungen des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber zu vergüten.


Verschwiegenheit

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle vom Auftraggeber eingereichten Texte und alle persönlichen Informationen zum Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln. Im Falle einer Kommunikation über E-Mail kann der Auftragnehmer eine absolute Vertraulichkeit nicht garantieren.


Haftung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur größtmöglichen Sorgfalt, so dass sich idealerweise keine Fehler mehr im Text befinden. Auch bei aller Sorgfalt kann eine hundertprozentige Fehlertilgung durch den Auftragnehmer nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und maximal im Umfang des Nettorechnungsbetrags. Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn und Folgeschäden. Der Auftragnehmer haftet nicht für versandbedingten Verlust des Textes oder Schäden am Text jedweder Art. Der Auftragnehmer haftet nicht für rechtswidrige Inhalte der eingereichten Texte. Die Ablehnung von Vorschlägen des Auftragnehmers zur Optimierung der Verständlichkeit der Aussagen und des Stils durch den Auftraggeber ist als Reklamationsgrund ausgeschlossen.


Vergütung

Die Vergütung wird bei Auftragserteilung individuell schriftlich vereinbart. Nach Erbringung der vereinbarten Leistung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die gesamte Leistung in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist umgehend zur Zahlung fällig. Bei umfangreichen oder mehreren Aufträgen erfolgt die Leistungsabrechnung zum Ende des Kalendermonats. Der Auftragnehmer behält sich vor, bereits nach Vertragsabschluss und vor der vollständigen Leistungserbringung einen Vorschuss in der Höhe von 20% des zu erwartenden Auftragswertes zu berechnen.


Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist München, der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt der Vertrag in seinen übrigen Teilen verbindlich.

AGB_Lektorat_Zapf_München (PDF, 390 KB)